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AGB

PSC Drensteinfurt
Philipp Spielbusch Computer
Weidenbrede 2g
48317 Drensteinfurt

 

§ 1. Allgemeine Bedingungen

Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben Gültigkeit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für Philipp Spielbusch Computer unverbindlich, auch wenn Philipp Spielbusch Computer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie sind nur wirksam, wenn die Philipp Spielbusch Computer sie schriftlich bestätigt. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten.


§ 2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von Philipp Spielbusch Computer und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande. Verbesserungen oder Änderungen der (technischen wie gestalterischen) Bauart oder Ausführung unserer Ware sowie deren Beschreibungen und Angaben in unseren Katalogen, Prospekten oder Preislisten behalten wir uns vor. Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Die als vereinbart geltende Hauptleistung wird ausschließlich durch die Präzisierung der schriftlichen Auftragsbestätigung abgegrenzt. Die Verkaufsangestellten der Philipp Spielbusch Computer sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Auftragsbestätigung hinausgehen. Solche Abreden verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.



§ 3. Preise

Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich: a) für Endverbraucher einschließlich; b) für gewerbliche Kunden oder öffentliche Institutionen bzw. Einrichtungen zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland sowie Transportkosten, Verpackung ggf. Transportversicherung und Abwicklungspauschale. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum €uro zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt. Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine und Prozessoren gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen Auftragsbestätigungen sind vorläufig und können von Philipp Spielbusch Computer angemessen geändert werden, wenn sich die Einkaufspreise von Philipp Spielbusch Computer bis zur Lieferung geändert haben.



§ 4. Lieferung und Leistung

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie stellen lediglich eine Angabe über die wahrscheinliche früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar. Ein Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung eventueller Vertragsmodalitäten erfolgt ist und verlängert sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware die Räume der Philipp Spielbusch Computer verlassen hat oder die Übergabe- bzw. Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 15 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns vor der Einhaltung bestimmter, auch als verbindlich, vereinbarter Lieferfristen. In einem solchen Fall behalten wir das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Kunden den Leitungszeitpunkt um die entsprechende Dauer und einer angemessenen Nachlauffrist hinauszuverschieben. Ferner sind wir auch berechtigt, nach unserer Wahl für die nicht erfüllten bzw. erfüllbaren Teile der Lieferung/Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers gleich welcher Art und vor allem wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Käufer zur Annahme, es sei denn, bei Vertragsabschluß wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.



§ 5. Abnahme, Abnahmeverzug

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnungen im Verzug und haftet gegenüber Philipp Spielbusch Computer für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.



§ 6. Versand und Gefahrenübergang

Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg und Transportmittel) behält sich Philipp Spielbusch Computer vor. Auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden kann die Ware für den Versand durch Philipp Spielbusch Computer versichert werden. Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt dieser auch die dadurch hervorgerufenen Kosten. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Übergabe auf den Vertragspartner über. Eine Haftung für Transportschäden oder Transportverluste Philipp Spielbusch Computer ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind Philipp Spielbusch Computer unverzüglich anzuzeigen. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware auf den Kunden über. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.



§ 7. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Diese Preise verstehen sich FOB Auslieferungsladen- oder Lager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Kunden entsprechend der Fachhandelspreisliste zusätzlich berechnet. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Mangels anderwärtiger Vereinbarung erfolgt die Lieferung/Leistung als Barverkauf bzw. Barnachnahme. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Philipp Spielbusch Computer kosten- und spesenfrei angenommen. Wechsel werden nicht angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine oder bei Stundung von Zahlungen steht Philipp Spielbusch Computer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschaden bleibt unberührt. Philipp Spielbusch Computer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Philipp Spielbusch Computer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann Philipp Spielbusch Computer jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenige, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden in diesem Fall sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist Philipp Spielbusch Computer berechtigt, eine angemessene Mahngebühr von mindestens 4,- Euro pro Mahnung zu berechnen.


§ 8. Eigentumsvorbehalt

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Philipp Spielbusch Computer bis zur Erfüllung aller auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, nicht der Philipp Spielbusch Computer gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Philipp Spielbusch Computer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum Philipp Spielbusch Computer hinzuweisen und Philipp Spielbusch Computer unverzüglich zu unterrichten, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen oder zukünftigen Lieferungen oder Leistungen Philipp Spielbusch Computer an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Philipp Spielbusch Computer zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch Philipp Spielbusch Computer gelten nicht als Vertragsrücktritt, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an Philipp Spielbusch Computer. Philipp Spielbusch Computer ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt. Auf das Verlangen Philipp Spielbusch Computer hin wird der Kunde die abgetretenen Forderungen sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner benennen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigen. Philipp Spielbusch Computer darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche Philipp Spielbusch Computer um mehr als 20%, gibt Philipp Spielbusch Computer auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Philipp Spielbusch Computer . Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Philipp Spielbusch Computer benutzt werden.



§ 9. Mängelrügen, Gewährleistung

Philipp Spielbusch Computer gewährleistet nur gegenüber ihren Kunden, das die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferung/Leistung sowie Mengenabweichungen unverzüglich bei Empfang bzw. nach Ablieferung der Ware zu untersuchen und gegebenenfalls Philipp Spielbusch Computer spätestens innerhalb von 3- 5 Tagen entsprechend schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Philipp Spielbusch Computer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Philipp Spielbusch Computer ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, das es nach den derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Philipp Spielbusch Computer schriftlich bestätigt wurden. Die Gewährleistungsansprüche gegen Philipp Spielbusch Computer verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Philipp Spielbusch Computer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollen Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf: - betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß - unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Nutzers / Anwenders - Betrieb mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen - Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen - Feuchtigkeit aller Art - falsche oder fehlerhafte Programm-Software, und / oder Verarbeitungsdaten. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, und/oder Verarbeitungsdaten, das von Philipp Spielbusch Computer aufgebrachte Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte, die nicht von Philipp Spielbusch Computer autorisiert sind, unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen. Es sei denn, der Kunde weist schriftlich eindeutig nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist es erforderlich, das Defektteil frei an Philipp Spielbusch Computer zukommen zu lassen und eine Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Rechnungskopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Philipp Spielbusch Computer Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Philipp Spielbusch Computer über. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde Philipp Spielbusch Computer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Zu ersetzende oder zu auszubessernde Waren sind unverzüglich an Philipp Spielbusch Computer zukommen zu lassen, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung. Falls Philipp Spielbusch Computer innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen kann, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle einer Nachbesserung übernimmt Philipp Spielbusch Computer die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das bemängelte Stück, trägt der Kunde. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, das ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Philipp Spielbusch Computer in Rechnung gestellt und sind unverzüglich fällig.



§ 10. Haftung

Philipp Spielbusch Computer haftet ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Philipp Spielbusch Computer nur für solche Schäden, deren Eintritt Philipp Spielbusch Computer seit Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorherahnen konnte. Für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, welche Philipp Spielbusch Computer zum Zweck der Überprüfung ausgehändigt werden, wird von Philipp Spielbusch Computer keine Haftung übernommen. Ein Schadenersatzanspruch ist hieraus ausgeschlossen.



§ 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so 1.) ist der Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag, seiner Durchführung und Abwicklung der Geschäftssitz von Philipp Spielbusch Computer ; 2.) gilt für sämtliche Ansprüche aus § 11.1. das Landgericht Warendorf als sachlich und örtlich vereinbart; 3.) gilt als Gerichtsstand je nach Streitwert oder sonstiger sachlicher Zuständigkeit das Landgericht Warendorf oder das Amtsgericht Warendorf als örtlich und sachlich zuständig für alle Ansprüche gemäß Ziffer 11.1. als vereinbart, sofern sich die Zuständigkeit nicht bereits aus § 11.2. ergibt; 4.) ist Philipp Spielbusch Computer in jedem Fall berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.



§ 12. Datenschutz, Kundendaten

Kundendaten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen elektronisch und /oder manuell durch Philipp Spielbusch Computer gespeichert. Sollte es zur Geschäftsabwicklung oder Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen notwendig sein, so geben wir ihre Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter. Eine Weitergabe der Daten an unsere Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäftsstellen, Handelsvertreter oder -agenturen sowie an unsere Steuer- und Wirtschaftsberater sowie Bankinstitute behalten wir uns ausdrücklich vor.



§ 13. Exportbeschränkungen

Die von uns vertriebenen Artikel können Exportbeschränkungen unterliegen. Deshalb kann der Export in einige Länder gänzlich verboten oder nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung gestattet sein. Der Käufer verpflichtet sich deshalb, sich strikt an mögliche Exportbeschränkungen zu halten und die behördlichen Bestimmungen für den Export genau zu beachten.



§ 14. Mitteilungen des Verkäufers

Philipp Spielbusch Computer wird alle Mitteilungen an den Sitz oder die ihr zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche oder telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung oder der Übergabe an die Post als erfolgt.



§ 15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in juristisch zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.


Drensteinfurt, den 01.09.2008

 

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